Für Hersteller
Prüfungsablauf verstehen, Eckdaten vorbereiten und benötigte Unterlagen einordnen.
Ablauf und Vorbereitung§ 11 EWKFondsG · registrierter DIVID-Prüfer
TAXORA prüft jährliche Mengenmeldungen nach dem Einwegkunststofffondsgesetz – fundiert, digital und unter fachlicher Verantwortung eines registrierten DIVID-Prüfers, unterstützt durch das Kanzleiteam.
Remote-Prüfung · Deutschlandweit und international
Reguläre Prüfschwelle: 10.000 kg im Bezugsjahr. Gesetzliche Ausnahmen bleiben zu beachten.
Prüfungsablauf verstehen, Eckdaten vorbereiten und benötigte Unterlagen einordnen.
Ablauf und VorbereitungEinen Mandantenfall begleiten und Zuständigkeiten für die Zusammenarbeit klären.
Zusammenarbeit ansehenErfahrung und Team
TAXORA verbindet mehr als 40 Jahre Prüfungserfahrung mit einem qualifizierten Kanzleiteam. Die Prüfung erfolgt unter der persönlichen Verantwortung eines registrierten Prüfers. Das TAXORA-Team begleitet Sie von der Unterlagenanforderung über fachliche Rückfragen bis zur Bereitstellung von Prüfbericht und Prüfbestätigung mit QES. Sie müssen sich nicht selbst in die prüfungsrechtlichen Einzelheiten einarbeiten: Wir strukturieren die erforderlichen Informationen, bündeln offene Fragen und führen Sie gezielt durch die wenigen Punkte, bei denen Ihre Mitwirkung erforderlich ist.
Prüfungsplanung, Sichtung und Prüfung der Unterlagen, strukturierte Klärung prüfungsrelevanter Rückfragen, Prüfbericht und QES-Prüfbestätigung.
Prüfungsanlässe und Richtpreise
Sie erhalten nach Übermittlung der Eckdaten ein individuelles Festpreisangebot. Die Richtpreise gelten für eine vollständige Remote-Prüfung; Vor-Ort-Termine werden gesondert angeboten.
Prüfung und Bestätigung der jährlichen Mengenmeldung ab der gesetzlichen Prüfschwelle.
Der Einstiegspreis gilt ab 10.000 kg. Der Preis steigt mit der jeweiligen Jahresmenge.
Mehr erfahrenWenn das Umweltbundesamt auch unterhalb der regulären Prüfschwelle eine Prüfung verlangt.
Die konkrete Anordnung und der betroffene Meldezeitraum bestimmen den Prüfungsumfang.
Mehr erfahrenUnabhängige Prüfung einer Mengenmeldung unterhalb der gesetzlichen Prüfschwelle.
Geeignet zur internen Absicherung oder für belastbare Compliance-Nachweise.
Mehr erfahrenExpressprüfung: nach Verfügbarkeit, zuzüglich 999 € netto.
Rechtlicher Hinweis zur Schwelle
Für frühere Bezugs- und Meldezeiträume kann eine niedrigere Prüfschwelle gelten. Wer ausschließlich die gesetzlich bezeichneten bepfandeten Getränkeflaschen bereitstellt oder verkauft, kann unabhängig von der Menge von der regulären Prüfung befreit sein. Das UBA kann auch bei einer Befreiung eine Prüfung im Einzelfall verlangen. Vor Beauftragung klären wir Zeitraum, Produktarten und Prüfungsanlass.
Prüfungsablauf
Nennen Sie im Formular Firmenname, Sitzland, Bezugsjahr, Prüfungsanlass und ungefähre Gesamtmenge. TAXORA klärt die Einzelheiten Ihrer Anfrage und erstellt ein individuelles Angebot. Alternativ erreichen Sie uns unter info@taxora-steuerberatung.de.
Nach Beauftragung übermitteln Sie die erforderlichen Dokumente und Mengennachweise an TAXORA.
Der registrierte Prüfer prüft die Mengenmeldung. Offene Punkte klären wir strukturiert mit Ihnen.
Sie laden die Prüfbestätigungsvorlage in DIVID herunter und senden diese an TAXORA.
Nach Abschluss der Prüfung können Sie die Ergebnisse und wesentlichen Feststellungen auf Wunsch mit uns besprechen.
Sie erhalten Prüfbericht und Prüfbestätigung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) und laden beide Dokumente zusammen mit der Mengenmeldung in DIVID hoch.
Typische Prüfungsunterlagen
Die genaue Anforderung richtet sich nach Unternehmen, Produktsortiment und Datenstruktur. Typischerweise benötigen wir:
PDF-, Excel- und strukturierte Datenauswertungen können digital übermittelt werden. Die individuelle Unterlagenliste erhalten Sie nach Beauftragung.
Nach Beauftragung unserer Dienstleistung erhalten Sie eine Checkliste zur Vorbereitung der Prüfung.
Für wen wir prüfen
Internationale Mandate
TAXORA begleitet Unternehmen aus Europa und Drittländern bei der Prüfung ihrer deutschen DIVID-Mengenmeldung. Das Kanzleiteam übernimmt die fachliche Kommunikation in deutscher oder englischer Sprache und strukturiert auch umfangreiche ausländische Datenbestände für die Prüfung.
Die fremdsprachigen Website-Fassungen dienen der Orientierung. Korrespondenz und fachliche Abstimmungen erfolgen auf Deutsch oder Englisch.
Für das Bezugsjahr 2026, dessen Meldung bis einschließlich 15. Mai 2027 einzureichen ist, gilt erstmals die reguläre Prüfschwelle von 10.000 kg. Genau 10.000 kg erreichen die Schwelle. Bis dahin ist das jeweilige Bezugs- und Meldejahr zu beachten. Die gesonderte Befreiung für ausschließlich bepfandete Getränkeflaschen und eine mögliche UBA-Anordnung müssen unabhängig von der Menge geprüft werden.
Die jährliche Mengenmeldung ist grundsätzlich bis einschließlich 15. Mai des Folgejahres über DIVID einzureichen. Für die Mengen des Jahres 2026 ist der Stichtag damit der 15. Mai 2027. Bei Prüfpflicht gehören Prüfbericht und qualifiziert elektronisch signierte Prüfbestätigung zur Einreichung. Eine Prüfungsanfrage oder Beauftragung verlängert die Meldefrist nicht; eine abweichende behördliche Frist muss im Einzelfall berücksichtigt werden.
Wer im maßgeblichen Kalenderjahr ausschließlich die in § 11 Absatz 4 EWKFondsG bezeichneten bepfandeten Getränkeflaschen erstmals bereitgestellt oder verkauft hat, ist gesondert von der regulären Prüfung und Bestätigung befreit. Diese Ausnahme gilt unabhängig von der Mengenschwelle. Sie darf nicht pauschal auf sämtliche Getränkebehälter oder gemischte Sortimente übertragen werden. Das UBA kann auch hier eine Prüfung im Einzelfall verlangen.
Die Richtpreise beginnen bei 599 € netto für eine freiwillige Prüfung, 999 € netto für eine Prüfung nach UBA-Anordnung und 2.999 € netto für eine reguläre Pflichtprüfung ab 10.000 kg. Der Preis richtet sich nach Prüfungsumfang und Jahresmenge; vor Beauftragung erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot. Expressprüfungen sind nach Verfügbarkeit zuzüglich 999 € netto möglich. Vor-Ort-Termine werden gesondert kalkuliert.
Eine reguläre Remote-Prüfung dauert üblicherweise drei bis fünf Werktage, sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Unternehmensgröße, Datenumfang und offene Rückfragen beeinflussen den tatsächlichen Ablauf. Die Dauer ist deshalb keine pauschale Fristgarantie. Bei einer UBA-Anordnung oder nahenden Meldefrist sollten Termin und verfügbare Kapazitäten vor Beauftragung ausdrücklich abgestimmt werden.
DIVID-Prüfung anfragen
Nennen Sie Firmenname, Land, Bezugsjahr, ungefähre Gesamtmenge und Prüfungsanlass. Nutzen Sie das verfügbare Anfrageformular oder schreiben Sie an info@taxora-steuerberatung.de.
PrüfungsanfrageUnverbindlich · Eine Beauftragung erfolgt erst nach Annahme des Angebots.