UBA-Anordnung

Prüfung auf Anordnung des Umweltbundesamtes

Das UBA kann eine Prüfung auch verlangen, wenn die reguläre Mengenschwelle nicht erreicht wird. TAXORA prüft die betroffene Mengenmeldung auf Grundlage der Anordnung und der maßgeblichen Prüfvorgaben.

01

Richtpreis ab 999 € netto

Der konkrete Preis richtet sich nach Inhalt der Anordnung, Bezugsjahr und benötigtem Prüfungsumfang. Sie erhalten vor Beginn ein individuelles Angebot.

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Anordnung zuerst übermitteln

Senden Sie uns den vollständigen Bescheid bzw. das Verlangen des UBA zusammen mit der betroffenen Mengenmeldung und vorhandenen Unterlagen.

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Fristen beachten

Bei einer Anordnung ist die dort gesetzte Frist maßgeblich. Eilprüfungen sind nach Verfügbarkeit gegen einen Zuschlag von 999 € netto möglich.

Prüfung im Einzelfall

Warum kann das UBA eine Prüfung unterhalb der Schwelle verlangen?

§ 11 Absatz 4 EWKFondsG erlaubt dem Umweltbundesamt, auch bei einer ansonsten von der regulären Prüfpflicht befreiten Mengenmeldung jederzeit eine Prüfung und die Vorlage der Bestätigung zu verlangen.

Eine UBA-Anordnung bedeutet nicht automatisch, dass die Mengenmeldung falsch ist. Sie schafft im konkreten Einzelfall eine zusätzliche, unabhängige Absicherung. Maßgeblich sind immer der Wortlaut der Anordnung, das betroffene Bezugsjahr, die verlangten Unterlagen und die gesetzte Frist.

Wie es zu einer UBA-Anordnung kommen kann

Das Gesetz macht die Anordnungsbefugnis nicht von einer bestimmten Mindestmenge oder einem abschließend genannten Anlass abhängig. Eine Prüfung kann insbesondere dann zur Klärung beitragen, wenn eine Mengenmeldung oder ihre Herleitung im Einzelfall zusätzliche Absicherung benötigt.

Die folgenden Konstellationen sind typische denkbare Beispiele und keine abschließende Beschreibung der Verwaltungspraxis des UBA:

Plausibilitätsfragen

Die gemeldete Gesamtmenge lässt sich nicht ohne Weiteres mit Produktstammdaten, Verkaufsdaten, Gewichten oder den Werten anderer Meldezeiträume abstimmen.

Unklare Produktabgrenzung

Bei einzelnen Artikeln ist offen, ob sie einer Produktart nach Anlage 1 EWKFondsG zuzuordnen sind oder aus der Mengenmeldung ausgeschlossen werden dürfen.

Komplexe Vertriebswege

Importe, Exporte, Retouren, Konzernlieferungen oder Direktverkäufe aus dem Ausland erschweren die Abgrenzung der in Deutschland relevanten Mengen.

Unterlagen reichen nicht aus

Angeforderte Nachweise beseitigen offene Fragen zur Richtigkeit oder Vollständigkeit der Meldung nicht. Eine unabhängige Prüfung kann dann die Datenbasis nachvollziehbar dokumentieren.

Die konkrete UBA-Anordnung hat Vorrang. Sie bestimmt, welche Meldung geprüft werden muss und bis wann Prüfbericht und Bestätigung vorzulegen sind.

Ausführliches Beispiel: 7,8 Tonnen und trotzdem Prüfpflicht

Ein deutscher Lebensmittelhersteller meldet für das Bezugsjahr 2026 insgesamt 7.800 kg erfasste Einwegkunststoffprodukte. Die Menge liegt unter 10.000 kg und wäre deshalb grundsätzlich von der regulären Prüfung befreit. Zum Sortiment gehören jedoch Eisbecher, Snackschalen und flexible Folienverpackungen; Exporte und Retouren werden in mehreren ERP-Auswertungen verarbeitet.

Bei der Prüfung der Meldung bleiben Fragen zur Abgrenzung einzelner Produktgruppen und zur Überleitung der Verkaufsdaten in die gemeldete Masse offen. Das UBA verlangt deshalb innerhalb einer bestimmten Frist eine Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldung.

1 · Anordnung auswerten

Das Unternehmen übermittelt TAXORA die vollständige UBA-Anordnung, die betroffene DIVID-Mengenmeldung und die bereits eingereichten Unterlagen. Wir grenzen Prüfungsumfang und Frist exakt ab.

2 · Daten nachvollziehen

Produktstammdaten, Verpackungsgewichte, Verkaufs- und Einkaufsdaten, Exporte, Retouren sowie die Berechnungslogik werden strukturiert zusammengeführt und auf Vollständigkeit geprüft.

3 · Abweichungen klären

Offene Produktzuordnungen und Abweichungen zwischen ERP-Auswertungen und Meldesumme werden mit dem Unternehmen geklärt und nachvollziehbar dokumentiert.

4 · Nachweise bereitstellen

Nach Abschluss erhält das Unternehmen den Prüfbericht und die qualifiziert elektronisch signierte Prüfbestätigung. Die Dokumente werden anschließend fristgerecht durch das Unternehmen in DIVID hochgeladen.

DIVID-Prüfung anfragen

Fragen Sie Ihre DIVID-Prüfung an.

Nennen Sie Firmenname, Land, Bezugsjahr, ungefähre Gesamtmenge und Prüfungsanlass. Nutzen Sie das verfügbare Anfrageformular oder schreiben Sie an info@taxora-steuerberatung.de.

PrüfungsanfrageUnverbindlich · Eine Beauftragung erfolgt erst nach Annahme des Angebots.